Techniker
Inhaltsverzeichnis |
was ist der staatlich geprüfte Techniker
Staatlich geprüfte Techniker sind Personen die in technischen Berufen tätig sind und die eine Ausbildung an einer Fachschule für Technik abgeschlossen haben. Die Ausbildung zum Techniker ist eine Weiterbildung, die auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung im technischen Bereich und einer mindestens eineinhalbjährigen Berufpraxis aufbaut. Die Grundvoraussetzung für die Weiterbildung zum Techniker an einer Fachschule für Technik ist eine bereits abgeschlossene Ausbildung im technischen Bereich mit anschließender mindestens einjähriger, besser mehrjähriger Berufstätigkeit. Die Ausbildung wird an einer staatlichen oder privaten Fachschule für Technik absolviert. Die Ausbildung dauert zwischen 2 und 4 Jahren, je nachdem, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeit-Ausbildung handelt oder ob der Unterricht am Abend, am Wochenende oder als Fernunterricht stattfindet. Eine Ausbildung in Teilzeit bietet sich für diejenigen an, die nicht auf das Einkommen aus der bereits vorhandenen Berufstätigkeit verzichten können. Inhalt der Ausbildung ist einerseits die Vermittlung allgemein bildender Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Mathematik, andererseits die Ausbildung im jeweils fachspezifischen Grundlagen- und Anwendungsbereich. Die Ausbildung schließt mit einer Technikerarbeit und einer Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung ist man dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Technikerin zu tragen. In einigen Bundesländern kann man auch (zum Teil zusätzlicher Mathematikunterricht) die Fachhochschulreife erwerben.
Bei privaten Fachschulen ist die Weiterbildung grundsätzlich kostenpflichtig. Bei staatlichen Schulen können auch Schul- oder Laborgebühren anfallen. Die Weiterbildung zum Techniker wird vom Staat auf verschiedene Arten finanziell gefördert.
Der Abschluss der Ausbildung zum Techniker qualifiziert für eine Tätigkeit im Bereich zwischen Meister und Ingenieur. Als Techniker kann man in Unternehmen und Betrieben der verschiedensten Fachrichtungen tätig werden. Dazu gehören unter anderem Unternehmen und Betriebe der Maschinen- und Maschinenbautechnik, der Bergbautechnik, der Mechatronik, der Kraftfahrzeugtechnik, der Elektro- und Informationstechnik, der Druck- oder Bautechnik, der Luft- und Raumfahrttechnik, der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, der Sanitärtechnik, der Holztechnik, der Chemie- oder Medizintechnik, der Werkstofftechnik sowie der Umwelt- oder Lebensmitteltechnik. Meist wird die Tätigkeit des Technikers in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt. Es besteht aber auch die Möglichkeit als Techniker einen eigenen Betrieb zu gründen.
Anbieter der Technikerschule
- staatliche Technikerschule
- in Vollzeit
- in Teilzeit
- private Technikerschule
- in Vollzeit
- in Teilzeit
Fachrichtungen
Kategorisierung der Fachrichtung nach Oberbegriffen:
- Fachrichtungen Metall
- Fachrichtungen Elektro
- Fachrichtungen Informatik
- Fachrichtungen Bau (Hoch-, Tief-, Berg-, HLK)
- Fachrichtungen Fahrzeug
- sonstige Fachrichtungen
Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern
Bildung ist Ländersache. Daher gibt es keine einheitliche Regelung in allen Bundesländern. Auf den Folgenden Seiten sind die Besonderheiten jedes Bundeslandes aufgelistet:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Freistaat Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen